Was ist die  "Gratis-Zahnspange"?

Die klassische festsitzende Metallzahnspange wird im Rahmen der "Gratis"-Zahnspangen-Regelung von der Krankenkasse finanziert.

 

Bei Fehlstellung Grad 4 und 5 kann bei uns die Behandlung ohne Selbstbehalt durchgeführt werden.


Es ist nicht immer offensichtlich zu erkennen, welchen Schwierigkeitsgrad eine Fehlstellung hat.

Die festsitzende Zahnspange gibt es auch unauffälliger aus Keramik.

 

Hierbei verliert man jedoch sämtliche Zuschüsse im Rahmen der "Gratis"-Zahnspange (trotz Fehlstellung Grad 4 oder 5).

Keramik-Zahnspangen sind zu 100% eine Privatleistung.

Sogenannte "unsichtbare" Zahnspangen wie z.B. nach der Invisalign-Methode oder innenliegende festsitzende Zahnspangen sind eine ästhetisch fast perfekte Alternative zur klassischen festsitzenden Zahnspange.

 

Auch diese Zahnspangen fallen nicht unter die "Gratis"-Zahnspangen Regelung und sind somit zu 100% eine Privatleistung.

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Merkblatt der Sozialversicherungen zur Gratiszahnspange
SV_Folder_Zahn_2015_LY10.pdf
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