Kosten

Die Kosten einer Zahnspange sind sehr unterschiedlich - je nach Art der Fehlstellung und Art der Zahnspange.

Zuschuss der Krankenkassen

Die Krankenkasse bezuschussen häufig eine kieferorthopädische Behandlung. Die Höhe des Zuschusses ist sowohl von der Art der Fehlstellung als auch vom Alter des Patienten abhängig. Außerdem variiert der Zuschuss je nach Krankenkasse. 

Kinder und Jugendliche

Bis zum 18. Geburtstag werden bei Fehlstellungen vom Grad 4 und 5 alle Kosten von den Krankenkassen ohne Selbstbehalt übernommmen. 
Bei Grad 3 zahlt die Krankenkasse häufig einen Zuschuss. 
Bei Grad 1 oder 2 ist die Behandlung vorwiegend ästhetisch und somit eine Privatleistung. 

Erwachsene

Alle Behadlungen, die nach dem 18. Geburtstag starten sind grundsätzlich eine Privatleistung. Allerdings gewähren auch hier die meisten Krankenkassen einen Zuschuss zu den Behandlungskosten in Abhängigkeit von der Art der Fehlstellung. 
Eine Einstufung der Fehlstellung können Sie gerne bei uns kostenfrei durchführen lassen.