Beginn der Behandlung bis zum vollendenden 18. Lebensjahr.
Die Einstufung der Schweregrade von Fehlstellungen erfolgt nach dem sog. IOTN (= Index of Orthodontic Treatment Need). Erst bei Schweregrad 4 und 5 kommt die "Gratis-Zahnspange" zur Anwendung.
Bei Vertrags-Kieferorthopäden, z.B. bei uns (per eCard) oder bei Wahlärzten (mit mind. 10-20% Selbstbehalt).